Die Mediation bei einem Rechtsstreit
Die Durchführung des Mediationsverfahrens rundet mein Kanzleiangebot ab. Ich, Dr. Markus Schrama, LL.M., bin ausgebildeter und erfahrener Mediator.
Bei der Mediation handelt es sich um eine Verhandlung zwischen Parteien, die sich eine dritte unabhängige Person zu Unterstützung und Klärung des Konfliktes hinzuziehen. Der Mediator tritt als Vermittler auf, um eine möglicherweise teure Verhandlung zu vermeiden.
Die Mediation hat sich auch in Deutschland in den letzten Jahren zum vorrangigen alternativen Konfliktlösungsverfahren entwickelt. Im Grundsatz handelt es sich bei der Mediation um eine Verhandlung zwischen den Parteien, die einen Dritten zu ihrer Unterstützung heranziehen. Im Unterschied zu einem Schiedsrichter oder einem Richter ist der Mediator nicht dazu berechtigt, den Parteien eine Entscheidung aufzuerlegen. Die Parteien bestimmen selbstständig über den Ausgang des Verfahrens.
Meine Aufgaben als Mediator
Ehescheidungen
Insbesondere bei Ehescheidungen bietet es sich an, eine außergerichtliche Lösung bzw. eine deutlich kostengünstigere und versöhnlichere Lösung durch Mediation zu finden.
Paarstreitigkeiten
Bei vielfältigen Paarstreitigkeiten bietet sich eine Meditation an. Lassen Sie sich von meiner Kanzlei beraten.
Vertragsstreitigkeiten
Durch die Eigenverantwortlichkeit finden die im Mediationsverfahren gefundenen Lösungen eine größere Akzeptanz bei den Konfliktparteien. Dies ist gerade im Hinblick auf die Wirtschaftsmediation ein großer Vorteil.
Konflikte am Arbeitsplatz zwischen Mitarbeitern
Durch Mediation können Lösungen gefunden werden, wie Kollegen und Mitarbeiter oder ganze Teams Konflikte aus der Welt schaffen können.
Möchten Sie einen Mediator bei einem Rechtsstreit hinzuziehen? Wenden Sie sich an meine Kanzlei.