Das Kaufrecht
Meine Kanzlei hat sich u. a. auf das Kaufrecht spezialisiert. Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen normierten Vertrag des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand. Kaufgegenstände können sowohl Sachen, Rechte, Forderungen als auch sonstige Vermögenswerte sein.
Meine Tätigkeitsgebiete innerhalb des Kaufrechts
Bewältigung von Vertrags- sowie Leistungsstörungen
Lassen Sie sich in meiner Kanzlei beraten, wenn Vertrags- oder Leistungsstörungen vorliegen. Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.
Kaufvertragliche Austauschverhältnisse
Nehmen Sie auch Kontakt zu meiner Kanzlei auf, um sich in Bezug auf kaufvertragliche Austauschverhältnisse beraten zu lassen.
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen
Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen geht. Schildern Sie mir Ihren Fall.
Erstellung von Verträgen aller Art
Auch bei der Erstellung von sämtlichen Verträgen können Sie sich vertrauensvoll an meine Kanzlei wenden.
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