Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Moers

Suchen Sie einen Anwalt, der Sie in Bezug auf das Verkehrsrecht in Moers berät? Wenden Sie sich an meine Anwaltskanzlei in Moers, um einen Termin zu vereinbaren.

Das Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr können Sie täglich mit rechtlichen Fragen und Problemen in Berührung kommen. Von der Unfallregulierung, über Unterstützung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen z. B. durch Unachtsamkeit bis hin zu Straftaten im Straßenverkehr, können Sie vor rechtliche Fragen gestellt werden. Ich beraten Sie in meiner Kanzlei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger bei Verkehrswidrigkeiten, Missachtung von Verkehrsrecht, Straftaten oder Unfällen.

Meine Tätigkeitsgebiete innerhalb des Verkehrsrechts

Gesetzesbuch

Unfallregulierung

Ein Verkehrsunfall zieht vielfältige rechtliche Fragestellungen und Probleme nach sich. Insbesondere die regulierende Versicherung macht sich oftmals die Unkenntnis des Geschädigten zu Nutze und reguliert zu gering. Oftmals werden Schadenspositionen, die dem Geschädigten zustehen, wie beispielsweise merkantiler Minderwert, Haushaltsführungsschaden und andere Schadenspositionen nicht reguliert und verfallen.

Formular

Bußgeldbescheide

Häufigster Kontakt für den Autofahrer mit den staatlichen Behörden ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies kann im Verkehrsbereich zum Beispiel durch zu hohe Geschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel, falsches Abbiegen, falsches Überholen, Durchfahren einer durchgezogenen Linie geschehen. Diese Verstöße haben durch die Erhöhung Ihres Punktekontos oder durch die Verhängung eines Fahrverbots gravierende Folgen.

Redner

Ordnungswidrigkeiten

Meine Kanzlei berät Sie im Falle einer Ordnungswidrigkeit über die Möglichkeiten eines Rechtsmittels und dessen Erfolgsaussichten und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Behörden. Bitte beachten Sie, dass ab Zustellung eines Bußgeldbescheides eine Frist von zwei Wochen zu laufen beginnt, innerhalb derer Sie Rechtsmittel einlegen müssen.

Autounfall

Verkehrsstrafrecht

Häufig wird Ihnen auch ein Fehlverhalten vorgeworfen, dass strafrechtliche Folgen hat und zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Verhängung eines Fahrverbots führen kann. Häufige Fälle sind Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung.

Lassen Sie sich in meiner Kanzlei in Bezug auf verkehrsrechtliche Fragen beraten.

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