Über das Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag ist einer der wichtigsten Verträge in unserem Wirtschaftsleben. Der Arbeitsvertrag sichert einerseits das Einkommen und den Lebensstandard der Arbeitnehmer und auf der anderen Seite die Planung und Umsetzung der anstehenden Arbeiten für die Arbeitgeber. Daher ist ein rechtssicherer Umgang mit den Verträgen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber immens wichtig.
Aus den Verträgen ergeben sich die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Meine Kanzlei berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten der anderen Seite gegenüber.
Meine Tätigkeitsgebiete innerhalb des Arbeitsrechts
Beratung / Vertretung bei Kündigungen
Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten gegen eine Kündigung vorzugehen
Erstellung / Berichtigung von Arbeitszeugnissen
Ich berate Sie in Bezug auf die Erstellung und die Berichtigung von Arbeitszeugnissen. Wenden Sie sich an meine Kanzlei.
Erstellung / Prüfung von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen
Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und bin bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Durchsetzung / Abwehr vertraglicher Ansprüche
Ich vertrete Ihre Interessen bei der Geltendmachung bzw. der Abwehr von vertraglichen Ansprüchen.
Beratung bei Personalabbau
Ich berate Sie z. B. bei betriebsbedingten Kündigungen in Bezug auf die Sozialauswahl.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Wenden Sie sich an meine Kanzlei, wenn Sie Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen möchten. Ich berate Sie in Bezug auf Ihre Erfolgsaussichten.
Beratung bei Abmahnungen / Ermahnungen usw.
Bei Abmahnungen und im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein schneller Rechtsrat über die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung erforderlich.
Lassen Sie sich in meiner Kanzlei in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen beraten.